Die gesetzliche Rente – nicht nur für Altersrentner

Viele Menschen beschäftigen sich mit dem Thema „Rente“ nur ungern oder überhaupt nicht. Die Jahrgänge ab 1964 erreichen die Regelaltersgrenze erst mit 67 Jahren. Als junger Erwerbstätiger hat man also noch viele Jahrzehnte vor sich, bevor man das Rentnerdasein mit einer dann hoffentlich auskömmlichen Rente „genießen“ kann.

Niemand von uns weiß aber, ob durch einen Schicksalsschlag eine Rente früher als gedacht beantragt werden muss.

Durch Unfall, Krankheit oder Behinderung kann die Leistungskraft so reduziert sein, dass man weniger als sechs bzw. drei Stunden am Tag arbeiten kann. Man ist dann teilweise bzw. voll erwerbsgemindert und erhält bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wir alle hoffen, dass es nie dazu kommt. Aber was geschieht, wenn ein Ehepartner (bzw. Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz) in jungen Jahren plötzlich aus dem Leben gerissen wird und damit auch ein Haushaltseinkommen wegfällt? In diesem Fall wird bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.

Auch eine Schwerbehinderung (mindestens Grad der Behinderung von 50) kann dazu führen, dass man vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Schwerbehindertenrente (mit oder ohne Abschläge) erhält. Dazu müssen aber weitere Bedingungen erfüllt sein.

Für Alleinerziehende ist die finanzielle Situation oft nicht rosig. Sollte der frühere Ehepartner plötzlich versterben, fällt die monatliche Unterhaltszahlung für die Kinder aus. Geschiedene können in einer solchen Situation, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die Erziehungsrente beantragen. Diese wird aus der Versicherung des Überlebenden gezahlt.

Jetzt schon um die Rente kümmern!

Es lohnt sich also, das Thema „Gesetzliche Rente“ nicht auf die lange Bank zu schieben.

Die Deutsche Rentenversicherung rät dazu, sich frühzeitig mit der Kontenklärung zu beschäftigen. Sind alle bisherigen Beschäftigungszeiten mit den richtigen Angaben zum Einkommen im Versicherungsverlauf erfasst? Sind Schul- und Ausbildungszeiten oder Kindererziehungszeiten vollständig und zutreffend vermerkt?

Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherungsverlauf aktuell ist! Im Fall der Fälle kann Ihre Rente dann schneller bewilligt werden. Außerdem kann sofort erkannt werden, ob Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen können, nämlich mit der Rente für besonders langjährig Versicherte oder der Rente für langjährig Versicherte.

Das Rentenrecht ist sehr komplex. Deshalb bietet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung Unterstützung an. Im gesamten Bundesgebiet sind ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und Versichertenberater in Ihrer Nachbarschaft tätig, die Sie bei der Kontenklärung oder bei einem Rentenantrag unterstützen.

 

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