Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin unter 015560 029381
Arbeitslos – Was Sie beachten sollten!
Mehr als 2,7 Millionen Menschen sind derzeit in Deutschland arbeitslos gemeldet. Arbeitslosigkeit ist seit Jahren eines der großen gesellschaftlichen Probleme für den Sozialstaat Deutschland. Doch selbst wenn Sie einige Zeit arbeitslos sind, muss das kein Loch in Ihre Altersversorgung reißen. Wie sich die Arbeitslosigkeit auf Ihre spätere Rente auswirken kann, erfahren Sie in dieser Broschüre.
Selbstständig und pflichtversichert
Sie sind beruflich selbstständig und wollen später eine gesetzliche Altersrente bekommen? In diesem Video erfahren Sie, welche Berufsgruppen pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung sind.
Sie werden zur Seite der Deutschen Rentenversicherung weitergeleitet.
Selbstständig und freiwillig versichert
Sie sind beruflich selbstständig und wollen später eine gesetzliche Altersrente bekommen? In diesem Video wird die Vorgehensweise erläutert.
Sie werden zur Seite der Deutschen Rentenversicherung weitergeleitet.
„zukunft jetzt“
Viermal im Jahr informiert Sie die Deutsche Rentenversicherung in Reportagen, Interviews und Berichten über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. „zukunft jetzt" bringt Sie in Sachen Rente, Altersvorsorge, Reha oder Gesundheit auf den neuesten Stand.
Sie werden zur Seite der Deutschen Rentenversicherung weitergeleitet.
„Die Rente wird ab dem Renteneintritt automatisch überwiesen.“
Wie andere Sozialleistungen auch müssen alle Leistungen aus der Rentenversicherung (mit Ausnahme des Grundrentenzuschlags) beantragt werden. Und daher sollten Versicherte nicht bis zum letzten Moment warten. Die Rentenversicherung rät, den Rentenantrag bereits drei bis vier Monate vor dem geplanten Renteneintritt zu stellen.
Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Jahresbeginn 2025
Beitragssatz bleibt stabil
Keine Änderung gibt es beim Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser bleibt auch 2025 und somit im achten Jahr in Folge stabil und beträgt weiterhin 18,6 Prozent.
Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung steigen
Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steigen 2025. Beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von rund 19.661 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienstgrenze rund 39.322 Euro.
Nächster Schritt für die Anhebung der Altersgrenzen
Die reguläre Altersgrenze für die Regelaltersrente steigt schrittweise bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Der aktuelle Jahrgang 1960 erreicht seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monate. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in 2-Monats-Schritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.
Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (früher Rente ab 63) steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. 1961 Geborene können diese Altersrente ab einem Alter von 64 Jahren und 6 Monaten erhalten. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze.
Abschlag bei neuen „Renten für langjährig Versicherte“ steigt weiter
Wer mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, kann ab einem Alter von 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Die Altersrente ist mit einem Abschlag verbunden. Dieser beträgt 0,3 Prozent je Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters in Anspruch genommen wird. Da das reguläre Rentenalter bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre steigt, steigt auch der Abschlag bei frühestmöglicher Inanspruchnahme dieser Rente. Für Versicherte des Jahrgangs 1962, die im kommenden Jahr 63 werden, liegt das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und 8 Monaten; bei einem frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag somit 13,2 Prozent.
Minijob-Grenze steigt von 538 Euro auf 556 Euro
Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – steigt 2025 von 538 Euro auf 556 Euro. Sie ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn.
Beitragsbemessungsgrenze steigt
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2025 auf monatlich 8.050 Euro (einheitlich in den alten und neuen Bundesländern). Sie lag 2024 in den alten Bundesländern bei 7.550 Euro und in den neuen Bundesländern bei 7.450 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüberhinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt.
Höherer Steueranteil für Neurentner
Wer 2025 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2025 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 83 auf 83,5 Prozent. Somit bleiben 16,5 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.
Der Rentenatlas
Die Bedeutung vieler Zahlen der Rentenversicherung geht in der Flut der täglichen Nachrichten schnell unter. Deshalb hat sich die Deutsche Rentenversicherung entschlossen, die wichtigsten aktuellen Daten gebündelt und grafisch prägnant aufzubereiten und in einem „Atlas“ zusammenzufassen.
Ob die Höhe von Einnahmen und Ausgaben, ob die Zahl der Versicherten, Rentnerinnen und Rentner oder Daten über die grenzüberschreitende Bedeutung der Rentenversicherung: Hier finden Sie wichtige Fakten auf einen Blick – mit kurzen Erklärungen und Hinweisen. Damit ist der Rentenatlas ein kleiner Beitrag zu mehr Transparenz in der deutschen Alterssicherung.
Die Grafiken im Rentenatlas stehen auch einzeln zum Download zur Verfügung:
Sie werden zur Seite der Deutschen Rentenversicherung weitergeleitet.
Sterbevierteljahr: Witwen und Witwer können Vorschuss beantragen
Witwen und Witwer werden nach dem Tod des Partners finanziell durch die gesetzliche Rentenversicherung besonders geschützt. Hat der verstorbene Ehepartner schon eine Rente bezogen, besteht die Möglichkeit bei der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente zu beantragen.
Für den Zeitraum von drei Kalendermonaten nach dem Monat des Todes (Sterbevierteljahr) wird als Überbrückung eine Rente in voller Höhe der Versichertenrente des Verstorbenen in einer Summe im Voraus ausgezahlt.
Gezahlt wird dieser Vorschuss, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentners beim Renten-Service der Deutschen Post beantragt wird. Eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers wird auf das Sterbevierteljahr nicht angerechnet.
Neben dem Antrag auf Vorschusszahlung muss außerdem ein formeller Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. Der gezahlte Vorschuss wird bei Bewilligung der Hinterbliebenenrente verrechnet.
Rentner(innen)
am 1. Juli 2023
x
x
x
Ausgaben
im Jahr 2023
davon 340,4 Mrd. € an Rentenzahlungen
Einnahmen
im Jahr 2023
davon 289,7 Mrd. € an Beitragseinnahmen
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.