Informationen für Berufsstarter
 

Steuer und Sozialversicherung

Zu Beginn Ihres Arbeitslebens kommt viel Neues auf Sie zu, auch im Bereich der Sozialversicherung und der Steuer. Sie erhalten eine Steueridentifikationsnummer, die Sie Ihr Leben lang begleiten wird, genauso wie die Sozialversicherungsnummer. Verwahren Sie beide Nummern gut auf; Sie werden Sie häufiger benötigen.

Bisher waren Sie wahrscheinlich in der Krankenversicherung familienversichert. Sie können nun selbst eine gesetzliche Krankenversicherung aussuchen und eine Kasse unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen auch wechseln.

Auch wenn es nicht erfreulich ist, der Arbeitgeber wird Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Steuerklasse und der Höhe Ihres Einkommens Lohnsteuer (gegebenenfalls auch Kirchensteuer) vom Bruttolohn abziehen. Zusätzlich wird ca. 20 Prozent des Gehalts bzw. der Ausbildungsvergütung an Ihre Krankenkasse überwiesen. Sehen Sie es positiv: Dieser Betrag dient der sozialen Absicherung. 

Soziale Absicherung ein Leben lang

Das System der sozialen Absicherung umfasst fünf Säulen.

Krankenversicherung

Sie können erkranken und benötigen Medikamente bzw. ärztliche Behandlung. Möglicherweise ist ein Krankenhausaufenthalt notwendig oder eine Rehabilitationsmaßnahme. Bei längerer Krankheit zahlt die Krankenkasse zeitlich befristet Krankengeld. 

 

Arbeitslosenversicherung

Das Arbeitsverhältnis wird gekündigt oder der Betrieb muss Insolvenz anmelden. Dann hilft die Arbeitslosenversicherung. 

 

Pflegeversicherung

Und ganz wichtig: Durch Krankheit, Unfall oder Alter kann man pflegebedürftig werden. Dann erhalten Sie von der Pflegeversicherung unterschiedliche Leistungen.

 

Rentenversicherung

Nach vielen Jahrzehnten Arbeit möchte man seinen Lebensabend genießen. Die Rentenversicherung zahlt eine Altersrente, wenn Sie das 67. Lebensjahr vollendet haben, möglicherweise auch früher, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

 

Unfallversicherung

Bei Unfällen im Betrieb oder bei einer Berufskrankheit erhalten Sie Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften zahlen z. B. die Heilbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen, Umschulungen, aber auch Renten.

 

Wer zahlt die Beiträge?

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung tragen die Arbeitgeber allein. Die Beiträge zu den anderen Sozialversicherungen teilen sich die Arbeitgeber und die Versicherten.

Für Auszubildende, die weniger als 325 Euro im Monat verdienen, tragen die Arbeitgeber sämtliche Sozialversicherungsbeiträge allein.

Versicherungskonto - Renteninformation

Ihr Versicherungskonto

Jeder weiß es: Man sollte regelmäßig die Kontoauszüge seiner Bank prüfen, um Unregelmäßigkeiten zeitnah zu erkennen und Abhilfe zu schaffen. 

Auch Ihr Konto bei der Deutschen Rentenversicherung sollten Sie in gewissen Abständen überprüfen. Sind Ihre Rentenunterlagen vollständig und sind alle relevanten Zeiten in Ihrem Rentenkonto gespeichert worden?

Arbeitgeber und Sozialleistungsträger melden automatisch Ihre Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung. Andere Zeiten, wie beispielsweise Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr oder Kindererziehungszeiten, kommen nicht von selbst in Ihr Konto. Diese müssen von Ihnen gemeldet werden.

 

Renteninformation

Die Deutsche Rentenversicherung sendet Ihnen einmal jährlich eine Renteninformation zu. Voraussetzung ist, dass Sie 27 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. 

Die Renteninformation enthält Auskünfte über

  • Ihre bisher eingezahlten Rentenbeiträge
  • die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente
  • die Entwicklung Ihrer Rentenansprüche bis zu Ihrer individuellen Altersgrenze
  • die Auswirkung der Inflation auf Ihre Altersrente.

 

Zeiten der Ausbildungssuche

Wer nach dem Ende seiner Schulzeit nicht sofort einen Ausbildungsplatz findet, sollte sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Voraussetzung: Die Schulabgänger(innen) sind bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend gemeldet.

Höherbewertung Ihrer Ausbildungszeit

Ihre Ausbildungsvergütung ist in der Regel niedriger als ein Angestelltengehalt, das üblicherweise in Ihrem Betrieb gezahlt wird. Deshalb werden bis zu drei Jahre Ihrer Ausbildungszeit bei der Rentenberechnung höher bewertet. Bei der Höherbewertung wird unterstellt, dass Sie bis zu 75 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Versicherten in diesem Zeitraum verdient hätten. Dies bedeutet im Regelfall für Sie eine höhere Rente.

Grundsätzlich gelten Ihre ersten 36 Beitragsmonate bis zu Ihrem 25. Geburtstag als Berufsausbildung. Wenn Sie jedoch tatsächlich eine Berufsausbildung absolviert haben, ist diese Höherbewertung nicht auf die Zeit bis zu Ihrem 25. Geburtstag begrenzt.

Beiträge nachzahlen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Rentenbeiträge für Ausbildungszeiten, die für die Rente nicht berücksichtigt werden konnten, nachzahlen. Dies ist eine der wenigen Möglichkeiten, um im Nachhinein noch Rentenlücken zu schließen.

Konkret sind Nachzahlungen für folgende Zeiten möglich:

  • Zeiten für den Besuch einer Schule, Fach- oder Hochschule sowie für die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr
  • Ausbildungszeiten, die ab dem 17. Geburtstag länger als acht Jahre gedauert haben, also über den 25. Geburtstag hinaus.
  • Zeiten der Immatrikulation nach Abschluss eines Studiums.

 

WICHTIG: Für Zeiten, die bereits mit Beiträgen belegt sind, können keine freiwilligen Beiträge nachgezahlt werden. 

 

Frist für Antrag nicht verpassen

Wer Beiträge für Schul- und Studienzeiten nachzahlen möchte, muss spätestens bis zum 45. Geburtstag einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

 

Was bringt eine Beitragsnachzahlung

Wer freiwillig Rentenbeiträge nachzahlt, erhält später eine höhere Rente und kann möglicherweise früher in Rente gehen. Zum Beispiel können langjährig Versicherte ab 35 Beitragsjahren vorzeitig in Rente gehen, wenn auch mit Abschlägen.

 

Höhe der Beiträge

Eine Nachzahlung kann nur in gewissen Grenzen erfolgen. Der monatliche Nachzahlungsbetrag für das Jahr 2025 kann beliebig zwischen 103,42 € und 1.497,30 € gewählt werden. Jeder Beitrag erhöht nicht nur die Zahl der Beitragsmonate, sondern auch die Altersrente oder später die Hinterbliebenenversorgung.

 

Unbedingt vorher Beratungsangebot wahrnehmen

Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten Sie kostenlos zum Thema Beitragsnachzahlung. Denn es hängt immer vom Einzelfall ab, ob sich eine Nachzahlung von Rentenbeiträgen tatsächlich lohnt.

Sie erreichen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung telefonisch unter der Rufnummer 0800 10 00 48 00 oder online. 

 

Rentenblicker - Das Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung

Sie wollen sich noch umfassender zum Thema Rente und Vorsorge informieren? Dann nutzen Sie das Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung!

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