Rentenerhöhung am 1. Juli 2025
Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 steigen die Renten für rund 21 Millionen Rentenbeziehende. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich gleichermaßen in Ost und West um 3,74 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 39,32 Euro auf 40,79 Euro.
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Rente mit 67
Unsere Gesellschaft altert. Das stellt die Deutsche Rentenversicherung vor finanzielle Herausforderungen. Der Gesetzgeber hat daher unter anderem beschlossen, die Altersgrenzen bei den meisten Rentenarten anzuheben.
Viele fragen sich nun: Ab wann wird das Rentenalter heraufgesetzt? Unter welchen Voraussetzungen kann ich dennoch früher in Rente gehen? Muss ich dafür Rentenabschläge in Kauf nehmen? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie in dieser Broschüre.
Erfahrungsbericht: Familie Ballmann in der Kinder-Reha
Therapie, Schule und auch Freizeit: Der Film zeigt Ihnen, wie eine Mutter die Reha ihrer Kinder erlebt.
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„zukunft jetzt“
Viermal im Jahr informiert Sie die Deutsche Rentenversicherung in Reportagen, Interviews und Berichten über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. „zukunft jetzt" bringt Sie in Sachen Rente, Altersvorsorge, Reha oder Gesundheit auf den neuesten Stand.
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„Eine Reha-Leistung führt zur Kürzung der späteren Rente.“
Das ist ein Irrtum, denn eine Rehabilitation mindert die spätere Rente nicht. Im Gegenteil: Während einer Reha werden normalerweise Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, die den späteren Rentenanspruch erhöhen. Darüber hinaus führt eine erfolgreiche Rehabilitation zumeist zu einer längeren Erwerbstätigkeit und damit auch zu einer höheren Rente.
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
Die Erziehung von Kindern wird bei der Rentenberechnung unter anderem mit der dreijährigen Kindererziehungszeit berücksichtigt, die entweder die Mutter oder der Vater erhalten kann. Wenn der Vater die Zeit erhalten soll, müssen Eltern gegebenenfalls gleich nach der Geburt tätig werden.
Erzieht der Vater das Kind überwiegend, ist die rückwirkende Anerkennung der Zeiten für ihn problemlos möglich. Anders sieht es aus, wenn er nicht überwiegend erzieht, weil beispielsweise beide Elternteile in gleichem Maße berufstätig sind. In diesen Fällen kann der Vater die Kindererziehungszeit nur erhalten, wenn beide Eltern dies schriftlich gegenüber dem Rentenversicherungsträger erklären. Die Erklärung kann für künftige Kalendermonate und für maximal zwei Kalendermonate rückwirkend abgegeben werden. Wird keine Erklärung abgegeben, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit.
Sterbevierteljahr: Witwen und Witwer können Vorschuss beantragen
Witwen und Witwer werden nach dem Tod des Partners finanziell durch die gesetzliche Rentenversicherung besonders geschützt. Hat der verstorbene Ehepartner schon eine Rente bezogen, besteht die Möglichkeit bei der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente zu beantragen.
Für den Zeitraum von drei Kalendermonaten nach dem Monat des Todes (Sterbevierteljahr) wird als Überbrückung eine Rente in voller Höhe der Versichertenrente des Verstorbenen in einer Summe im Voraus ausgezahlt.
Gezahlt wird dieser Vorschuss, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentners beim Renten-Service der Deutschen Post beantragt wird. Eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers wird auf das Sterbevierteljahr nicht angerechnet.
Neben dem Antrag auf Vorschusszahlung muss außerdem ein formeller Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. Der gezahlte Vorschuss wird bei Bewilligung der Hinterbliebenenrente verrechnet.
Anrechnungszeiten
Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber beispielsweise für die große Wartezeit von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Das sind zum Beispiel Zeiten, in denen Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig, wegen Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit nicht versichert waren oder nach dem 17. Lebensjahr eine Schule, Fach- oder Hochschule besucht haben.
Rentner(innen)
am 1. Juli 2023
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Ausgaben
im Jahr 2023
davon 340,4 Mrd. € an Rentenzahlungen
Einnahmen
im Jahr 2023
davon 289,7 Mrd. € an Beitragseinnahmen
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